CRE037 Das Luftsicherheitsgesetz

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Das 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz ist ein Ausbund an Unrechtsstaatlichkeit. Mit der Novelle sind alle Piloten in Deutschland verpflichtet, sich freiwillig einer “Zuverlässigkeitsüberprüfung” zu unterziehen, um ihre Pilotentätigkeit auch wirklich ausüben zu können. Dabei müssen sie nicht nur auf ihre Grundrechte im Datenschutz verzichten, sondern für diese “Dienstleistung” auch noch alle Kosten übernehmen. Das Luftsicherheitsgesetz ist im Kleinen der Prototyp für eine umfassende Umgestaltung unseres Rechtssystem in eine Überwachungsgesellschaft und verdient besondere Aufmerksamkeit.

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