CRE118 Das Wahlcomputer-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht verbietet den Einsatz von NEDAP-Wahlcomputern

Episode image forCRE118 Das Wahlcomputer-Urteil

Am 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil den Einsatz von Wahlcomputern, wie er bisher in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wurde, untersagt. Im Gespräch mit Tim Pritlove erläutert Ulrich Wiesner, der gemeinsam mit seinem Vater die Verfassungsklage angestrengt hatte, was ihn zu der Klage motiviert hat, welche grundlegende Kritik er gegenüber dem Einsatz von Wahlcomputern vorbringt, was genau das Verfassungsgericht bewertet und gesagt hat, welche Konsequenzen das Urteil für die zukünftige Verwendung von elektronischen Geräten im öffentlichen Wahlprozess hat und welche Problematik die Briefwahl für den Wahlprozess darstellt.

avatar
Tim Pritlove
avatar
Ulrich Wiesner
Shownotes

Links:

38 Gedanken zu „CRE118 Das Wahlcomputer-Urteil

  1. Dem kann ich mich nur anschließen. Wer noch nichts über das Thema weiß, wird gründlich und anschaulich informiert. Ein Podcast zum Weiterempfehlen. Vielen Dank!

  2. Bingo Voting: Ein Beweis für eine richtige Zufallszahl wäre, wenn der Wähler zuschauen könnte, wie die einzelnen Ziffern gezogen werden. Man müsste dazu an jedem Wahlcomputer eine Lottokugeltrommel anbringen, die sichtbar und langsam genug, dass auch ein weitsichtiger 90-jähriger das ganze verfolgen kann, die Zufallsziffern zieht. Wahrscheinlich würde das den Wahlvorgang selber allerdings so stark verlangsamen, dass die Beschleunigung des Auszählens nicht mehr ins Gewicht fällt.

    Danke, für die schöne Berichterstattung über diesen ganzen Vorfall. Und danke auch an Ulrich und seinen Vater für die ganzen Mühen, die sie für diese Sache auf sich genommen haben!

  3. Wirklich eine sehr gute Episode!
    (Bei der Letzten wäre ich fast eingeschlafen,
    geht mir als nicht-Programmierer meistens so bei diesen Themen…)
    So, und nun das Netbook zu, und brav weiter LKW Fahren. :(

  4. Zuerst dachte ich, es wird ein Monolog. Bis dann nach 5 Min Ulrich dazu kam. Dann dachte ich „das wird bestimmt eine Politsendung“, nein wurde es aber überhaupt nicht.

    Ich muss sagen, es ist eine hochinteressante Sendung geworden, die auch sehr viel aufklärarbeit (in gesellschaftlicher Sicht der Dinge) betrieben hat. Ich denke, so eine Ausführlichkeit hätte man beim Chaosradio garnicht darlegen können, da dort noch Musik, Nachrichten, die Anrufer usw. dazu kommen. Daher ist meine Meinung: Eine tolle Sendung, ihr habt euch viel Mühe gegeben und das hat mich auch zufriedengestellt.

  5. inhaltliche ergänzung zur briefwahl: es gab 1981 noch ein Urteil des BVerfG, siehe http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19811124.htm

    Der Kläger hatte argumentiert, dass durch die steigende Zahl der Briefwähler das Urteil von 1967 nicht mehr korrekt waere.

    Zitat aus der (ablehnenden) Begründung:

    „Es führt nur dann zum Erfolg, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden, die auf die Mandatsverteilung hätten von Einfluß sein können. Deshalb muß ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag, der gemäß § 2 Abs. 3 WahlprüfG zu begründen ist, einen Tatbestand, der sich als Wahlfehler qualifizieren läßt, erkennen lassen und durch genügend substantiierte Tatsachen belegen“

    und weiter:

    „Mit der Einführung der Briefwahl hat der Bundesgesetzgeber den ihm offenstehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Die Briefwahl eröffnet auch solchen Wahlberechtigten, die sich sonst aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen gehindert sähen, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, die Teilnahme an der Wahl. Sie trägt dadurch dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, der besagt, daß grundsätzlich alle Staatsbürger an der Wahl sollen teilnehmen können, in erhöhtem Maße Rechnung. Wenn der Gesetzgeber mit der Einführung der Briefwahl dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen, ein besonderes Gewicht beigemessen und damit zugleich die Wahrung der Freiheit der Wahl und des Wahlgeheimnisses in weiterem Umfange als bei der Stimmabgabe im Wahllokal dem Wähler anvertraut hat, so ist das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 21, 200 ). Das Bundesverfassungsgericht könnte dieser Entscheidung des Gesetzgebers nur entgegentreten, wenn sie mit einer übermäßigen Einschränkung oder Gefährdung der Grundsätze der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl verbunden wäre. Das ist nicht der Fall.“

  6. schöne Sendung…

    musste die ganze Zeit an Max Headroom und das System der Videocracy denken…
    Knadidaten werden von den Fernsehsendern direkt gestellt (anstelle der Parteien), die Wahl wird über die Einschaltquoten zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt entschieden… Da es in dieser Welt eine Mitführungspflicht für Fernsehgeräte und ein Verbot von Abschaltknöpfen gibt, ist die Wahlbeteiligung zumindest immer bei superdemokratischen 100%

    sehe da eine Zukunft mit always online Pflicht und Kandidaten von Google und Microsoft auf Uns zukommen.

    Zur Wahl Erkrankter:
    Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind verpflichtet den Patienten eine Möglichkeit zur Wahl zu geben… habe ich mal gelernt und dann die Details vergessen, aber das lässt sich sicher Googlen. Für Häftlinge usw. dürfte ähnliches gelten. Der einzige triftige Grund zur Briefwahl, sollte also nur das Unvermögen sein, am Wahlsonntag nicht im eigenen Wahlbezirk verweilen zu können.

  7. Witziger Zufall: Ich war vor 20 Jahren mal Wahlhelfer in einer Kommunalwahl, und natuerlich war’s das „Briefwahllokal“. Man hat das erste Mal das Panaschieren ausprobiert mit dem Erfolg, dass wir die ganze Nacht ausgezaehlt haben und uns die Augen zugefallen sind.

    Ich erinnere mich, dass ich damals davon traeumte das Auszaehlen irgendwie zu automatisieren, aber natuerlich ohne mir wirklich Gedanken ueber die Grundsaetze gemacht zu haben…

  8. Schöner Podcast – mal wieder was nicht technisches. Wobei ich die auch mag.

    PS: der ID3-Tag für Interpret ist kaputt oder fehlt. Wird in meinem SE Walkman-Handy unter unbekannter Interpret abgelegt.

  9. @ Werner: Bei den mündlichen Verhandlungen sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Die Presse darf die Verhandlungseröffnung und Einführung des Berichterstatters aufnehmen und muss Kameras und Mikrofone anschließend abstellen.

    @ Rübezahl: Bei der Briefwahl muss eine Abwägung der Wahlprinzipien der freien und geheimen Wahl gegen das der allgemeinen Wahl getroffen werden. Deshalb hat das Verfassungsgerichts in seinen Entscheidungen von 1981 und 1967 ausdrücklich auf den Ausnahmecharkter der Briefwahl verwiesen. Fast wortgleich stellen beide Urteile fest, dass eine Briefwahl nur solchen Personen möglich sei, die aus wichtigem Grunde am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen können und solche Gründe auch glaubhaft machen. Diesen Ausnahmecharkter hat der Gesetzgeber nun abgeschafft. Ohnehin muss man sich fragen, ob man bei Briefwahlquoten in Großstädten von zuletzt teilweise über 25% einen Ausnahmecharkter noch annehmen konnte. Der aktuelle Kommentar zum Bundeswahlgesetz meint dazu, dass die „steigende Tendenz zur Inanspruchnahme der Briefwahl im Hinblick auf den ihr zukommenden Ausnahmecharkter nicht unproblematisch“ sei. „Wo die Grenze des noch hinnehmbaren liegt, ist schwer bestimmbar.“ (W. Schreiber, Handbuch zum Wahlrechs zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage, §36 Rdnr. 2)

    @Jörg Reinhardt: Allerdings wohnt nicht jede in ihrer Mobilität eingeschränkte Person auch in einem Pflegeheim. Die Briefwahl ist sicherlich z.B. für ältere Personen, die zuhause gepflegt werden, eine erhebliche Erleichterung.

  10. Toller Podcast, hat mir gut gefallen.

    Ich hätte da allerdings noch eine Frage die nicht angesprochen wurde. Ich kenne mich in Rechtlichen Dingen nicht so gut aus. Daher stellt sich für mich die Frage nach den Kosten der ganzen Aktion. Kann man eigentlich ,in einem Fall wie dem Besprochenen, bei für den Kläger positiven Abschluss mit einer Finanziellen Entschädigung des/der Kläger(s) rechnen oder sind die privat zu Tragen?

    Schließlich waren ja auch zwei Anwälte im Spiel, die im besten Fall „ehrenamtlich“ gearbeitet haben. Aber denen wiederum sind ja auch indirekte Kosten durch Zeitaufwand entstanden.

    Und da der/die Kläger schließlich im öffentlichen Interesse gehandelt haben, wäre es meiner Meinung nach mehr als gerechtfertigt Diese zu entschädigen.

    Danke für die Klage und die Sendung

  11. Sehr schöne Folge, war wirklich super interessant und informativ! :)
    Auch meiner Meinung nach, die beste Folge seit langem.

    @Tim – Ist eine Sendung über das Urheberrecht geplant? Das ist zwar auch nicht wirklich technisch, jedoch muss man ja in unserer modernen mit Computer „verseuchten“ Welt immer aufpassen, nicht irgendein Urheberrecht zu verletzten. Würde mich sehr freuen, wenn es darüber irgendwann mal seine Sendung gibt. :)

  12. Ein wirklich sehr informativer PodCast – wie immer.

    Eine kleine Anmerkung: bei 1:34:50 ist von der Wahl mit Bleistiften die Rede – ist das sicher?

  13. Klasse Sendung!
    Ich habe mich wärhrend des Hörens die ganze Zeit gefragt, was denn eigentlich so stark für die Wahlcomputer spricht, dass sie mit so einer Vehemenz verteidigt werden. Es liegt – rein ökonomisch – natürlich auf der Hand, dass eine Aufgabe wie Kreuzchen zählen gut von einer Maschine übernommen werden kann, aber ich hatte mehr so das Gefühl, dass das für die Befürworter der Wahlcomputer gar nicht so wichtig ist.
    Es scheint, dass es bei manchen Leuten eine Art Routine am Werk ist, Steinzeit-Werkzeuge, wie zB Zettel und Stift bei der Wahl, durch WAS ZEITGEMÄßES, also einen Computer zu ersetzen. Das sieht so nach Selbstzweck aus..

  14. Hi,

    Der Podcast über Wahlcomputer hat mir echt gut gefallen und er gibt wirklich gute Denkanstösse zu den Wahlgrundsätzen und deren Implikationen , insbesondere für jemanden der – so wie ich – sich noch nie wirklich intensiv mit dem Thema Wahlsysteme beschäftigt hat. Danke Ulrich!

    Ich habe das ganze dann noch ein bischen weiter gedacht und wollte meine Gedankengänge hier nochmals, als bescheidenen Beitrag für alle, die sich mir der Materie noch beschäftigen werden und sollten, zur Diskussion stellen.
    Ich persönlich finde insbesondere die abschließende Einschätzung zur Zukunft der Wahlcomputer etwas zu weit gegriffen und – um ehrlich zu sein – auch nicht ganz schlüssig mit dem Urteil.

    So entnehme ich dem Podcast, dass grundsätzlich 2 wesentliche Grundsätze bei Wahlsystemen gewährleistet sein müssen und zwar, wenn ich diese Grundsätze mit meinen Worten umschreibe:

    1. öffentliche Verifizierbarkeit der Wahl
    2. Anonymität der Wahl (heißt glaube ich geheime Wahl)
    (neben den ebenfalls angesprochenen Themen wie eindeutige Identifikation und Kontrolle des Wählers und Sicherheit gegenüber Manipulationen des Wahlsystems)

    ad 1. öffentliche Verifizierbarkeit der Wahl
    Ich verstehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs hier eigentlich so, dass eine Überprüfbarkeit der Wahl zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss, aber nicht so, wie es Ulrich auslegt, dass ich das Wahlcomputer Resultat auch bei der Wahl sofort zu überprüfen habe.
    Ich sehe also den Unterschied in der prinzipiellen Machbarkeit (welche bei bisherigen Wahlcomputern eben nicht gegeben war) gegenüber der Vorschrift dies auch bei jedem Wahlkreis auch zu tun.

    Die Überprüfbarkeit ist aber beispielsweise schon gegeben, wenn bei der Eingabe am Computer gleichzeitig ein Wahlzettel ausgedruckt wird (also ein Drucker am Wahlcomputer angschlossen wird) und dieser gedruckte Wahlzettel ganz normal in eine Wahlurne geworfen würde. (Natürlich muss der Wähler darua hingewiesen werden den Ausdruck auch auf Richtigkeit mit seiner Eingabe zu überprüfen, bevor er ihn in die Wahlurne wirft). Somit wäre meiner Meinung nach bereits sichergestellt, dass man die Wahlcomputerauszählung zu einem beliebigen Zeitpunkt -auch öffentlich – wieder auf Richtigkeit verifizieren kann, womit die Überprüfbarkeit des Wahlkreises vollständig gegeben ist.
    Es müsste dann nicht in allen Wahlkreisen ausgezählt werden, sondern könnte stichprobenweise in einigen Wahlkreisen die Auszählung auf Richtigkeit verifiziert werden. Ausserdem hätte dies den Vorteil, dass ein vorläufiges Resultat auch sofort vorliegt, obwohl noch keine stichprobenartige Auszählung vorgenommen wurde.
    Dazu ist auch anzumerken, dass meines Wissens auch Hochrechnungen auf nur einem Bruchteil der ausgezählten Stimmen basieren.

    Also kurz öffentliche Überprüf-BARKEIT versus komplette öffentliche Überprüf-UNG! So interpretiere ich den Bundesverfassungsgerichtshof, wenn er von: „Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer SPÄTEREN NACHZÄHLUNG unverfälscht erfasst wird.“ spricht.

    ad 2. Anonymität
    Die Anonymität wird mehr oder weniger durch die geheime Abgabe von Wahlstimmen in der Wahlkammer hergestellt und durch die darauf folgende Vermischung in der Wahlurne mit den anderen Wahlteilnehmern eines Wahlkreises. Gerade bei der Internetwahl sehe ich hier eine grosse Problematik, diese Anonymität auch über das Internet zu gewährleisten, da ja grundsätzlich im Internet jede IP gelogged wird und daher die Anonymität einmal von vornherein nicht gewährleistet ist.
    Gerade hier sehe ich auch die grösste Herausforderung bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Internetwahlen.

    Beim Wahlcomputer sehe ich dagegen nur einen Sicherheitsproblem, nämlich, dass durch eine modifizierte Software am Wahlcomputer, zum Beispiel zu jeder Wahlabgabe auch ein Timestamp gelogged werden könnte, was indirekt die Person wieder identifizierbar machen würde (wenn man zusätzlich beobachtet, wann die Person das Wahllokal betritt oder wieder verlässt).
    Hier sehe ich, bei Gewährleistung der Sicherheit gegen Manipulation, des Systems, welche aber bis jetzt anscheinend ebenfalls noch nicht sichergestellt war, aber weniger Probleme.

    Vielmehr teile ich Ulriche Meinung, dass Wahlcomputer in der bisherigen Form einfach keine echten Einsparungspotentiale mit sich bringen.

    Abschliessend schicke ich euch allen liebe Grüsse aus Österreich! Bin gespannt, wann bei uns diese Debatte angeworfen wird.

    Gregor

    P.S. Bin seit ein paar Monaten begeisterter Chaos Radio Express Hörer und kann nur sagen, dieser Podcast ist von Qualität und Aufarbeitung der oftmals komplexen technischen wie sozialen Themen und dem Niveau unerreicht. Ein grosses Kompliment und meine Bewunderung geht and Tim! Mach weiter so!

  15. @anku

    Der ökonomische Vorteil liegt nicht wirklich auf der Hand, auch wenn man das Gegenteil meinen könnte. Im Gegenteil armotisieren die Dinger sich kaum, weil sie gegen ein paar Bögen Recyclingpapier und ehrenamtliche Mitarbeiter konkurrieren müssen, letztere kriegen dabei nur ein Taschengeld und werden auch bei Wahlcomputereinsatz gebraucht.

    Zu den Begehrlichkeiten:
    1. Wahlcomputerhersteller und ihre Subunternehmer, natürlich
    2. Politiker, die sich damit „Fortschritt“ an die Brust heften können.
    3. Wahlhelfer, die Geld einstreichen können ohne etwas dafür zu tun.
    4. Subjekte, die eine einfachere Manipulierbarkeit von Wahlergebnissen wollen.

    Zu den oft genannten Argumenten:
    1. Zeitersparnis: Existiert nicht. Siehe CCC Bericht. Prozesse, die einmal alle paar Jahre stattfinden lohnen sich nicht zu optimieren, insbesondere, wenn die Gesundheit unserer Demokratie davon abhängt
    2. Wahlergebnisse: Wir leben in Deutschland, nicht in den USA zur Zeit des Wilden Westens, wo ballots auchmal einige Wochen unterwegs waren. Der Wunsch der Medien nach schnelleren Ergebnissen ist irrelevant, die Medien sind nicht Souverän dieses Staates. Zumal auch diese nichts davon haben, was machen sie dann mit der Zeit, die sie sonst für Wahlcoverage versschwenden?
    3. Geldersparnis: Nicht existent. Und nochmal, der Prozess findet nicht oft genug statt um zu optimieren, zumal wir Geld für sinnloseres Zeug verbrennen als dem (so ziemlich einzigen) Grundpfeiler unserer Demokratie.
    4. Wahlhelferknappheit: Also bitte, das ist doch ein Nullargument. Mir fallen aus dem Stand ein halbes Duzend Mittel und Wege ein, womit man das für Beamte und Hartz-Empfänger schmackhaft machen könnte. Aber warum auch zur offensichtlichen Lösung greifen.

  16. Mir wurde wieder bewusst, wie wichtig freie und geheime Wahlen sind. Vielen Dank. Auch die Erinnerung an den Wahlvorgang in der DDR wurden wieder wach. Die Wahlkabine stand in der äußersten Ecke und man traute sich nicht wirklich sie zu nutzen.

    Tom

  17. Vielen Dank für die sehr informative und unterhaltsame Sendung.

    Meine Hochachtung für Herr Wiesner und seinen Vater für ihr couragiertes, ausdauerndes und kluges Vorgehen.

  18. In der Schweiz wird fast nur noch brieflich gewählt und abgestimmt, bei jedem Wahl- und Abstimmungstermin wird an zahlreichen Orten E-Voting ausprobiert. Insofern wäre eine CRE-Folge über diese Arten von Wahl und Abstimmung durchaus interessant – als Ergänzung zu dieser sehr aufschlussreichen CRE-Folge.

  19. Ich fand die Sendung sehr spannend!

    Erschreckend fand ich allerdings wie wenig wichtig den Politikern offensichtlich war, dass wir Bürger auch nachvollziehen können, wie sie gewählt wurden. Die wollten halt Wahlcomputer, fertig. Beruhigend fand ich, dass man in einem solchen Fall tatsächlich als einzelner etwas bewirken kann.

    Vielen Dank für diese Sendung!

  20. Eine wirklich hervorragende Sendung. Danke an Tim und mach weiter so…
    Danke auch an alle die sich für unsere Demokratie so ins Zeug gelegt haben.

    Wahlen sind für mich stets ein spannendes Thema gewesen. Der Beitrag zur Wahl in Brandenburg (auf der CCC-Hauptsiete) regt zum schmunzeln an – wenn es nicht so ernst wäre.
    Ich würde an einer Wahl per DV-Anlagen grundsätzlich nicht teilnehmen. Zu gut kenne ich die Tücken dieser Dinger aus eigener leidlicher Erfsahrung ….
    Einzig die Option von Greg mit dem Sofortdruck, der in die Urne gelegt wird, könnte für mich eine sinnvolle Option sein.
    Ich wage aber zu bezweifeln, dass eine – wie auch immer geartete -Wahlmaschine tatsächlich gut und Reibungslos funktioniert.
    Dabei scheint mir die technische Implementierung gar nicht das Thema zu sein. Die Wahlhelfer sind mit solchen Sachen einfach überfordert.
    Selbst eine Wal per Papier und Bleistift lässt den Blutdruck in de Höhe schnellen, wenn mann dafür verantwortlich ist (Ich war selbst mehrfach Wahlvorstand bei innerbetrieblichen Wahlen)

  21. Vielen Dank für diesen sehr schönen Podcast, wie immer spannend und sehr informativ. Gerade die Hintergrundinformationen zum Thema Wahl sind für mich wirklich sehr wertvoll gewesen. Weiter So!

  22. Hallo Leute,

    wenn man vom Teufel spricht…
    kaum habe ich noch gewitzelt, wann der Wahlcomputer in Österreich Einzug hält, ist er auch schon Realität.

    „Von 18. bis 22. Mai können Studierende österreichweit via E-Voting an der ÖH-Wahl 2009 teilnehmen!“

    Und dem nicht genug, gleich noch über Internet.

    Da fragt man sich natürlich gleich, wie die Themenblöcke
    a) Anonymität der Wahl/geheime Wahl
    b) öffentliche Verifizierbarkeit der Wahl im Sinne des Urteils vom deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes
    c) Sicherheit gegenüber Manipulationen des Wahlsystems
    „gelöst“ wurden.

    Alles kein Problem, wir haben ja die „höchsten technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards“ suggeriert die offizielle Webseite des Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
    Ausserdem gab es auch hier, wie beim Wahlcomputer, am 8. Mai eine Einsicht in den Quellcode und die „Forschungsgruppe für Industrielle Software der TU Wien“ ist für die „Sicherheit zuständig“.
    Dazu kommt noch die „ARGE DATEN“, welche ein kleines „Test Tool“ geschrieben hat, dass eine kontinuierliche Überprüfung des eVoting-Servers erlaubt“.

    Und so sieht der Wahlvorgang dann laut Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aus:
    Auf der Internet-Wahl-Plattform (verfügbar während der Online-Wahl) wird jede abgegebene Stimme sofort nach Bestätigung des Wahlvorganges durch einen computergenerierten „öffentlichen Schlüssel“ der Wahlkommission verschlüsselt. Dies erfolgt durch eine hochsichere digitale Signierung mithilfe der Bürgerkarte: Diese Verschlüsselung lässt sich mit dem Versiegeln eines Stimmkuverts vergleichen. Die digitale Unterschrift entspricht dem Einstecken des Stimmkuverts in einen Briefumschlag mit Name und Adresse bei der Briefwahl.

    Danach wird die persönliche Signatur von der Stimme getrennt. Alle verschlüsselten Stimmen werden zudem in einem Zufallsverfahren in ihrer Reihenfolge gemischt, damit jede Sortiermöglichkeit nach Datum oder Uhrzeit wegfällt. Eine Zurückverfolgung der Stimme ist somit nicht möglich. Die elektronisch abgegebenen Stimmen werden im Bundesrechenzentrum speziell gesichert aufbewahrt.

    Alles ganz einfach, oder? Bedenken, wie z.B.:

    ad 1.)Anonymität: was ist mit dem Log der IP Adressen der Computer die sich an der Internet Wahl beteiligen?
    2.) öffentliche Verifizierbarkeit der Wahl im Sinne des Urteils vom deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes?
    3.) Sicherheit gegenüber Manipulationen des Wahlsystems

    scheinen nicht zu existieren.

    Zu befürchten ist zudem, dass die ÖH-Wahl sozusagen nur den Playground für grössere Projekte und Wahlen darstellt.

    Ich glaub wir brauchen mal gleich nen NEDAP Hack! Ja, und dann muss Österreich wohl auch nochmal selbst durch die Mühlen des Verfassungsgerichts gehen ;)

    Liebe Grüsse aus Österreich

    P.S. Erwähnenswert ist, dass sich auch bereits der Widerstand breit macht. Auf http://www.papierwahl.at gibt es bereits eine Plattform von Kritikern und Gegner zum Thema „E-Voting“.

  23. Solide Sendung, auch wenn nichts wirklich Neues erzählt wurde. Die Prinzipien einer Wahl hätten etwas zackiger genannt werden können, wie Schüler bestimmt bestätigen werden. Die enthusiastische Begeisterung über diese Sendung kann ich aber nicht nachvollziehen. Mit etwas unbegründeter Selbstverständlichkeit wird die Idee abgelehnt, über den Einsatz von Wahlcomputern nachzudenken, obwohl lediglich dargelegt wird, warum gegenwärtige Implementierungen ungeeignet sind.

  24. > Mit etwas unbegründeter Selbstverständlichkeit wird die Idee
    > abgelehnt, über den Einsatz von Wahlcomputern nachzudenken, obwohl
    > lediglich dargelegt wird, warum gegenwärtige Implementierungen
    > ungeeignet sind.

    Gegen das reine Nachdenken über Wahlcomputer hat wohl niemand etwas. Ich persönlich sehe es aber als ähnlich sinnvoll an wie das Nachdenken über ein Perpetuum Mobile. Das Prinzip der Wahl (insbesondere Wahlgeheimnis, Gleichheit und Öffentlichkeit) paßt einfach nicht zum Prinzip der Datenverarbeitung in EDV-Anlagen jedweder Art. Daran kann deren konkrete Ausgestaltung rein gar nichts ändern. Interessant zu dem Thema ist noch ein Vortrag von Ulrich auf dem 25C3 ( ftp://ftp.wh2.tu-dresden.de/pub/mirrors/25c3/video_h264_720x576/25c3-3041-en-evoting_after_nedap_and_digital_pen.mp4 ) bei dem es gerade um diese prinzipiellen Probleme geht.

  25. Die Transparenz sicherzustellen dürfte in der Tat ein Problem darstellen, dessen technische Lösung momentan etwas aufwendig ist. Es könnte auf eine Auszählungshilfe für physisch vorhandene Stimmzettel hinauslaufen, die den anwesenden Zuschauern die Auszählung dieser Zettel vorführt. Die Konstruktion eines solchen Geräts wäre wohl technisch denkbar, derzeit aber vermutlich zu teuer in der Herstellung, wäre zur Automatisierung aber durchaus wünschenswert.

  26. Nach wie vor wichtiger und guter Podcast.

    Schließe mich einem Vorkommentator an, dass es mal interessant wäre, mit jemandem aus der Schweiz zu sprechen, wenn dort solche Systeme benutzt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.