CRE164 Urheberrecht

Über Rechte, Pflichten, Eigentum und Ansprüche in der digitalen Welt

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Das Urheberrecht: alle reden darüber, keiner weiß was Konkretes. Im Gespräch mit Tim Pritlove versucht der Journalist und Urheberrechtsexperte Matthias Spielkamp über die Ursprünge und die Wesensart des Urheberrechts aufzuklären. Der Dialog zeigt die Entstehungsgeschichte des Rechtes und thematisiert, auf welcher Basis die Diskussion rund um die Erneuerung des Rechtes für die digitale Welt geführt wird und welche Aspekte einbezogen werden sollten.

Themen: Journalismus und Urheberrecht; Entstehung der Plattform irights.info; Bedeutung des Urheberrechts im 21. Jahrhunderts; The Pirate Bay; Buchdruck und Urheberrechte in der Zeit der Fürstentümer in Deutschland; der Autoren-Genie-Kult; die Definition des Werks als "persönliche Schöpfung"; Motivationen zur Schaffung kreativer Inhalte; Produktivität der Buchszene in Deutschland während der Nichtexistenz eines Urheberrechts; Nachträgliche Verlängerungen des Urheberrechts; Registrierungspflicht urheberrechtlicher Werke; das Urheberpersönlichkeitsrecht; globale Harmonisierung des Urheberrechts durch die WIPO; Erlaubnistatbestand vs. Recht; Kopierschutzmaßnahmen und das Break-Once-Run-Anywhere-Prinzip; Hitlers Werk und das Urheberrecht; die Unversöhnlichkeit der Parteien in der Diskussion um das Urheberrecht und was eigentlich das Problem ist; Open Access; Alternativen zu normalen Verwertungswegen; die Privatkopie als "Schranke" des Urheberrechts; Verwertungsgesellschaften; kollektive Rechtewahrnehmung und Deutschlands Vorbildrolle; Kulturflatrates und Social Payment als alternative Vergütungsmodelle.

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Tim Pritlove
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Matthias Spielkamp
Shownotes

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26 Gedanken zu „CRE164 Urheberrecht

  1. Nette Folge, hätte jedoch stellenweise ruhig besser sein können, etwa was die Unterschiede zwischen Copyright und Urheberrecht angeht. Auch wurde wieder wie fast überall die suggestive Behauptung gemacht, dass es kaum Verhandlungsspielraum zwischen Autor und Verlegern gäbe, womit sich erstere einen Ausverkauf ihrer Rechte gefallen lassen müssten. Völliger Blödsinn, als Urheber können sie natürlich selbst bestimmen, welche von ihrem Urheberrecht abgeleiteten Rechte sie zu welchen Konditionen in welchem Umfang abtreten wollen.

    Dass das natürlich dazu führen kann, dass kein Vertrag zustande kommt, ist für die rechtliche Position der Autoren unerheblich. Sie können sich ja einen anderen Verleger suchen (oder selbst verlegen). Das Problem dürfte eher darin bestehen, dass ein überwiegender Teil der Autoren in selbstverschuldeter Unmündigkeit die vom Verleger vorgeschlagenen Bedingungen anerkennt, was die übrigen Autoren dann in der Tat in eine schlechtere Verhandlungsposition bringt, deren grundsätzliche Rechte jedoch unberührt bleiben: sie haben das Recht, den Verlag ihr Werk nicht veröffentlichen zu lassen, wenn ihnen die Bedingungen nicht passen. Dass sie dann anderweitig zusehen müssen, wie sie satt werden, steht auf einem anderen Blatt.

    Da völlig freie Märkte jedoch stets gesellschaftlich wünschenswerte Zustände befördern, wie man sich überall erzählen lassen kann, gibt es jedoch keinen Grund, gegen die tüchtigen Geschäftspraktiken der Verleger argwöhnisch zu sein. Das ist sogar ohne Ironie überzeugend, bedenklicherweise, und macht deutlich, warum Lobbyisten hier nicht mal notwendigerweise mit charismatischem Argumentationstalent gesegnet sein müssen, um ihrer Zielgruppe den Standpunkt ihrer Klienten zu verkaufen.

  2. Das war mal wieder eine sehr fundierte Sendung mit einem sehr engagierten Studiogast. Und sogar richtige Visionen am Ende: Woher kommt diese Idee, Kulturflatrategelder über „flattr“-Buttons anteilig zu verteilen? Sicher nicht von dir, oder Tim? Finde ich in jedem Fall diskussionswürdig.

  3. Zur Eigentums-Analogie: Selbst wenn man diese Analogie akzeptiert, dann erschwert sie _nicht_ Copyright-Reformen. Denn man kann einfach einen Stichtag festlegen, beispielsweise: Für alle Werke die nach dem 1.1.2012 veröffentlicht werden gilt Copyright 2.0, also 14 Jahre Schutz ab Erstveröffentlichung. Für alle vorher veröffentlichten Sachen die vorherige Copyright-Regelung. Bei sowas kann sich dann niemand über eine vermeintliche Enteignung beschweren, und es wäre immerhin eine Verbesserung zur jetztigen Situation.

    Bei Wikimedia Commons liest man vergleichbares, wie z.B. Kennzeichnungen wie ‚Public Domain da Sonderregelung nach Paragraph XYZ weil vor Stichtag 1960 erschienen‘.

    Zur Motivation der Tod+X Jahre Copyright Frist: IIRC hattet ihr etwas gerätzelt wie man sowas begründen könnte. Wohlwollend könnte man so argumentieren: Materielles Eigentum kann man vererben, geistiges Eigentum soll möglichst gleichgestellt werden, also muss das Copyright nach dem Tod weiterlaufen damit Erben auch was davon haben. Ausserdem geht es dem durchschnittlichen Künstler/Autoren so schlecht, dass man von ihm nicht erwarten kann, das er nur seine zu Lebzeiten erzielten Einnahmen aus seiner Tätigkeit vererbt.

    Diese Argumentation hat natürlich einige Schwachpunkte.

  4. Interessante Folge.

    Zur Thema „Konflikt um die Gema“ viel mir spontan ein:

    Eure Mütter – Der Typ der bei der Gema die Titel eingibt ist ein….

    :-D

  5. Du hattest Recht: Ein sehr trockenes Thema und deshalb wollte ich’s mir auch erst nicht anhören. Im Zusammenspiel mit deinem Gast habt ihr aber aus dem Thema das bestmögliche rausgeholt und es hat Spass gemacht, zu zuhören.

    Was die Frage nachdem Autor eines Werks angeht, solltest darauf vielleicht noch mal in der mit deinem Hausphilosophen angedachten
    Poststrukturalismus-Teil-Zwei Sendung eingehen, denn die von Matthias
    angesprochenen Theorien gehören genau in diesen Kontext. Darauf bezog sich im überigen auch Helene Hegemann (wenngleich ich schwer beurteilen kann, ob sie die entsprechenden Texte wirklich gelesen, oder einfach nur etwas nachgeplappert hat). In dem Zusammenhang ist dir allerdings ein Begriff durchgegangen, der in den Shownotes nicht erscheint: http://de.wikipedia.org/wiki/Tod_des_Autors (ja, das ist tatsächlich ein feststehender Begriff ;) ).
    Falls dahingehend weiteres Informationsinteresse besteht, kann ich als ersten Teaser, bis du Greogor wieder vor’s Mikrophon bekommst folgende Links anbieten:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Tod_des_Autors_%28Roland_Barthes%29
    http://www.textmachina.uzh.ch/ds/index.jsp?positionId=11736
    http://de.wikipedia.org/wiki/Intertextualit%C3%A4t
    http://de.wikipedia.org/wiki/Palimpseste._Die_Literatur_auf_zweiter_Stufe#

    Danke für die Sendung.

  6. Nice!
    Wie schon öfters hat sich der Titel ziemlich lahm angehört und das spannende Thema hat mich dann überrascht :)

    Der Kulturflatrate/flattr-Button-Gedanke kam mir auch während des Gesprächs auf und wenn du das nicht in der Sendung angesprochen hättest, wäre hier dazu noch ein Kommentar gefolgt. Das könnte ich mir echt cool vorstellen.

    Viele Grüße,

    kleister

  7. Hallo Tim, hallo alle, freue mich sehr über die überwiegend positiven Kommentare! Es ist ja nicht einfach, das Thema „unterhaltsam“ darzustellen… Die Shownotes sind großartig; Dank auch an „yet another username“ für die Ergänzungen zum Tod des Autors.

    @j: „Wenn die Vertragsparität als Prämisse der Vertragsfreiheit durch die soziale und wirtschaftliche Übermacht einer Vertragspartei gestört ist, bleibt von dem Leitbild einer Vertragsgerechtigkeit durch Vertragsfreiheit wenig übrig.“ (http://delegibus.com/2005,1.pdf) – Eigentlich logisch, oder? Aber „freie Märkte“ regeln ja bekanntlich alles zur allseitigen Zufriedenheit.

  8. Großartige Folge! Das trockene Thema wurde von euch sehr ansprechend aufbereitet. Gefehlt haben mir – wenn man von den ab und an eingestreuten Titeln absieht – einzig ein paar Buchtipps, die das Thema ähnlich unterhaltsam beleuchten.

    @j und Matthias Spielkamp: Die Tatsache, dass die grundsätzlich geltende Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht aufgrund wirtschaftlicher Überlegenheit des Arbeitgebers (zumindest teilweise) relativiert wird, zeigt sich insbesondere in der Existenz des Betriebsverfassungs- sowie des Tarifrechts. Im Hinblick darauf darf das Recht m.E. nicht unabhängig von den wirtschaftlichen Tatsachen gesehen werden. Immerhin existiert Recht nicht zum Selbstzweck sondern gewissermaßen zur „Unterstützung“ der Gesellschaft. Allerdings ist es in Zeiten der heutigen Wissensgesellschaft durchaus berechtigt darüber nachzudenken, ob dieses Ungleichgewicht noch so uneingeschränkt anzunehmen ist.

  9. Gute Sendung. Wobei man da sicherlich auch noch einen zweiten Teil machen könnte. Beispielsweise über Urheberrecht zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen. Oder warum darf das Iranische Fernsehen top aktuelle Filme einfach so ausstrahlen.

  10. Mir fehlt die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat.
    Es wird so dargestellt, als ob der Gesetzgeber völlig freie Hand hätte, die Urheberrechtsgesetze zu gestalten.
    Es wird vollkommen vernachlässigt, dass es auch Persönlichkeitsrechte gibt. Der Staat darf nur begrenzt in privates Handeln, vor allem in den eigenen vier Wänden eingreifen.
    Bestes Beispiel ist das Verbot der Umgehung des Kopierschutzes um sich eine Kopie einer CD auf seinen iPod zu ziehen. Das greift IMHO vollkommen unzulässig in die Privatsphäre ein. Da sieht man deutlich, dass unsere Volksverteter nur auf die Lobbyisten der Wirtschaft hören.
    Wenn man nach Brasilien schaut, wo genau das Gegenteil der Fall ist, dass nämlich es verboten ist, die rechtmäßige Nutzung einer CD durch technische Maßßnahmen zu unterbinden.

    So long…

  11. auch von mir ein lob, eine wirklich gute folge. fuer so jemanden wie mich die richtige mischung aus prosa und fachsimpelei, mit einigen anregungen zur vertiefung der materie. wenn ich mal viel zeit habe… ;)

  12. Hat mir auch sehr gut gefallen die Folge! Gerne einen Anschluss-Podcast. Manchen Themen sind ja durchaus geeignet, regelmäßig zu laufen: Urheberrecht 2010, Urheberrecht 2011, Urheberrecht 2012.

  13. Schöne Sendung. Ich denke, es braucht noch ein paar Jahre bevor sich die ganzen Schmarotzer selber ins Bein geschossen haben werden. Die MI hat angefangen es zu kapieren und die FI kommt hoffentlich noch. Menschen möchten nun mal konsumieren und sie möchten es auch teilen. Gäbe es spottbillige Scanner+Buchpressen und jede hätte eine im Keller, dann hätten wir genauso Bücher kopiert wie wir es mit digitalen Dingen tun. Die Zeiten ändern sich. Entweder geht die MAFIA mit oder sie geht unter. Es hat nunmal leider sie erwischt. Aber Anpassen war noch nie die Stärke von etablierten Strukturen. Üblicherweise passiert es aus einer Not heraus. Und das ist das pöhse Internetz mit den Raupmordkopierterrorischten :)

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